Güterkraftverkehr Teil Eins

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Unter Güterkraftverkehr verstehen wir den Transport von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Die Kraftfahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Anhänger.
In Deutschland wird der Güterkraftverkehr über das öffentliche Straßennetz ausgeführt. Dazu gehören z.B. Landesstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen usw.

Voraussetzungen für den Güterkraftverkehrsunternehmer

Gültigkeit

Die Erlaubnis für den nationalen Güterkraftverkehr ist 10 Jahre gültig.
Allerdings wird nach 5 Jahren kontrolliert, ob die geforderten Vorsetzungen für die Erlaubnis noch vorhanden sind. Wenn diese Vorrausetzungen nicht mehr gegeben sind, kann dem Unternehmer die Erlaubnis auch wieder entzogen werden.

Sobald die 10 Jahre abgelaufen sind muss die Erlaubnis bei der Landesregierung neu beantragt werden bzw. (bspw. im europäischen Ausland) bei der dazu ermächtigen Stelle. Bei Genehmigung kann diese dann unbefristet erteilt werden.

Für die Erteilung der Erlaubnis sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

1.Persönliche Zuverlässigkeit

Der Unternehmer muss vorweisen können, dass er nicht gegen Rechtsvorschriften, die im Zusammenhang mit Speditionsleistungen stehen, verstoßen hat (z.B. Verstoß gegen Lenkzeiten).

Zudem muss der Unternehmer folgende Dokumente vorlegen
– sein polizeiliches Führungszeugnis
– Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung der Sozialabgaben
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

2. Finanzielle Leistungsfähigkeit

Das Eigenkapital darf nicht weniger als folgende Summen betragen:

– 9.000€ für das erste Fahrzeug und
– 5.000€ für jedes weitere Fahrzeug

– 14.000€ für den ersten LKW- Zug und
– 10.000€ für jeden weiteren LKW- Zug

3. Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung kann der Fuhrunternehmer wie folgt nachweisen

– mit einer bestandenen Fachkundeprüfung im Bereich Spedition von der Industrie- und Handelskammer
– eine gleichwertige Abschlussprüfung, die zu einem Fachkundennachweis von der IHK umgeschrieben werden kann (z.B. eine Prüfung als Verkehrsfachwirt/-in).

WICHTIG!

Der Unternehmer muss eine Güterschadenshaftpflichversicherung abgeschlossen haben. Zudem muss er immer ein Versicherungsnachweis mit sich führen.